Zum Jahreswechsel treten in der Schweiz regelmässig Anpassungen bei Sozialversicherungen, Löhnen und Abzügen in Kraft. Diese betreffen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende und haben direkte Auswirkungen auf Nettolohn, Abgaben und Planungssicherheit.
Welche Sozialversicherungen sind betroffen?
Die Neuerungen betreffen unter anderem die **AHV, IV, EO, ALV sowie die berufliche Vorsorge**. Je nach Einkommenshöhe, Beschäftigungsform und Alter wirken sich diese Änderungen unterschiedlich aus.
AHV: Beitragssätze und Leistungsanpassungen
Im Bereich der AHV bleiben die Beitragssätze grundsätzlich stabil. Dennoch führen strukturelle Anpassungen – wie die **13. AHV‑Rente** oder Änderungen bei der Maximalrente – zu neuen finanziellen Rahmenbedingungen für Versicherte und Unternehmen.
Lohnabrechnung: Was sich für Arbeitnehmende ändert
Änderungen bei Sozialabzügen wirken sich direkt auf den Nettolohn aus. Je nach Branche, Vertragsart und Altersstruktur können sich monatliche Unterschiede ergeben, die für viele erst auf der Lohnabrechnung sichtbar werden.
Auswirkungen für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen ihre **Lohnbuchhaltung, Beitragsabrechnungen und Budgetplanung** anpassen. Auch Themen wie Nettolohnausgleich, Nebenbeschäftigungen und geringfügige Löhne gewinnen weiter an Bedeutung.
Warum eine frühzeitige Planung entscheidend ist
Wer die Neuerungen frühzeitig berücksichtigt, vermeidet unangenehme Überraschungen bei Abrechnungen oder Nachzahlungen. Besonders für KMU und Selbstständige ist eine regelmässige Überprüfung der Sozialversicherungsstruktur essenziell.
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